Beiträge und Gebühren

 

Aufnahmegebühren:
Bis auf weiteres werden keine Aufnahmegebühren erhoben

Mitgliedsbeiträge:

Art der Mitgliedschaft
Beitrag in €
Einzelmitglieder 245,00
Familienmitglieder
Ehegatte 215,00
1. Kind bis 10 Jahre -,00
1. Kind 11 bis 14 Jahre 40,00
  1. Kind 15 bis 18 Jahre 70,00
2. Kind und weitere Kinder bis 10 -,00
2. Kind und weitere Kinder 11 bis 14 Jahre 23,00
  2. Kind und weitere Kinder 15 bis 18 Jahre 45,00
Jugendliche 15 bis 18 Jahre (bei Kindern bis einschl. 14 Jahren muss ein Elternteil mindestens passives Mitglied sein) 70,00
Mitglieder 19 bis 23 Jahre 145,00
Einzelmitglieder über 63 Jahre 145,00
Ehepartner über 63 Jahre 115,00
Passive Mitglieder 30,00
Lebenspartnerbeitrag
Gemeinsame Wohnung (Nachweis Kopie des Personalausweises);
Gemeinsame Bankverbindung für Beitragseinzug;
Unterschriebene Erklärung beider Lebenspartner, dass eine Partnerschaft in eheähnlicher Gemeinschaft besteht.
215,00
Fördermitglieder bronze 50,00
Fördermitglieder silber 100,00
Fördermitglieder gold 150,00

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.01.2003 müssen zusätzlich zu diesen Beiträgen keine Pflichtarbeitsstunden oder entsprechende Ersatzzahlungen geleistet werden.

Bei Eintritt während des laufenden Jahres gestaffelte Beiträge (Berechnung ab dem Folgemonat des Eintritts, bezogen auf die 5 Sommermonate Mai-September). Diese Regelung gilt nur für aktive Neumitglieder ab 19, die in den letzten 5 Jahren nicht aktives Mitglied des Tennisvereins Birkmannsweiler waren und nicht in Verbindung mit unserem kostenlosen Neumitglieder-Training.